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ElektroG - RoHS - WEEE
- Anhang II der RoHS-Richtlinie geändert
- ElektroStoffV setzt RoHS Richtlinie 2011/​65/​EU in nationales Gesetz um
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WEEE - Allgemeine Informationen

WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment)

Die Menge des Elektro- und Elektronikschrottes nimmt stetig zu. In Deutschland sind es jährlich etwa zwei Millionen Tonnen. Am 13. Februar 2003 traten die beiden EU-Richtlinien 2002/96/EG (WEEE) über die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Kraft. Beide Richtlinien wurden in Deutschland im ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) zusammengefasst. Somit sind ab dem 24. März 2006 deutsche Hersteller und Importeure verpflichtet, ihre Altgeräte kostenfrei wieder zurückzunehmen und zu entsorgen.

Welche Gerätekategorien fallen unter das ElektroG - WEEE?
• Haushaltsgroßgeräte
• Haushaltskleingeräte
• Informations- und Telekommunikationsgeräte
• Geräte der Unterhaltungselektronik
• Beleuchtungskörper
• Elektrische und elektronische Werkzeuge
• Spielzeuge, Sport und Freizeitgeräte
• Medizinische Geräte
• Überwachungs- und Kontrollinstrumente
• Automatische Ausgabegeräte

Ab dem 15.08.2018 gilt für Elektro- und Elektronikgeräte nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG 2018) der offene Anwendungsbereich mit nunmehr 6 Kategorien (anstatt bislang 10 Kategorien).
• Wärmeüberträger
• Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten
• Lampen
• Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
• Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) Elektrische und elektronische Werkzeuge
• Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt

Ziel der ElektroG - WEEE: Verringerung des Elektroschrotts und der Umweltbelastung sowie der Erhalt von Rohstoffen.

Die Hersteller stehen jetzt in der Produktverantwortung und müssen eine umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gewährleisten. Die Entsortungskosten werden von den Herstellern getragen, so steht die Reduzierung der Entsorgungskosten bereits bei der Entwicklung von elektrischen und elektronischen Geräte im Fokus. Qualität und Lebensdauer zu erhöhen und eine gute Demontierbarkeit und hohe Wiederverwertungsrate von Bauteilen und Werkstoffen bringt eine Reduzierung der Entsorgungskosten.

Vor dem Vertrieb in den deutschen Markt von elektrischen und elektronischen Geräten muss sich ein Hersteller künftig bis zum 23. November 2005 beim EAR (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren lassen und seine Mengen melden. Zu den weiteren Pflichten gehören:
• Gerätekennzeichnungen
• eine insolvenzsichere Garantie erstellen
• Nachweis für die Organisation der Entsorgung von Altgeräten




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