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Neue WEEE 2012/19/EU verabschiedet

Die neue WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) ist vom Europa-Parlament veröffentlicht worden und tritt am 13. August in Kraft. Innerhalb von 18 Monaten müssen die Mitgliedsstaaten diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Die wichtigsten Neuerungen der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU:

Anwendungsbereich
Die bisherigen zehn Gerätekategorien bleiben als Übergangsregelung für sechs Jahre nach Inkrafttreten bestehen. Danach gibt es einen offenen Anwendungsbereich mit sechs Gerätekategorien. Ab dann werden alle Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie aufgenommen. Die generellen Ausnahmen bleiben erhalten.

Sammelquote
Die Einhaltung der Sammelquoten obliegt den Mitgliedstaaten, nicht den Herstellern.
• Bis zum 31.12.2015 beträgt die Rücknahmequote wie bisher 4kg / Einwohner pro Jahr.
• Ab dem 1.1.2016 gilt für die meisten EU-Mitgliedsstaaten 45% des Durchschnittgewichts der in den letzten drei Jahren in den Verkehr gebrachten Geräte.
• Ab 2019 soll die Quote auf 65% der letzten drei Jahre erhöht werden, alternativ 85% der anfallenden Altgeräte.

Verwertungs- & Recyclingquoten
• Bleiben in den nächsten drei Jahren wie bisher
• Nach drei Jahren werden die Recyclingquoten um 5% angehoben (siehe Anhang V der 2012/19/EU).
• Nach sechs Jahren sind neue Quoten für die sechs Kategorien (für Verwertung zwischen 75% und 85%, für Recycling zwischen 55% und 80%) geplant.

Herstellerbegriff und Nationale Registrierung
Unternehmen können in jedem Mitgliedsstaat, in dem sie ihre Produkte verkaufen, anstelle einer Niederlassung einen Rechtsvertreter (Bevollmächtigter) zwecks nationaler Registrierung für den Fernabsatz und/oder den normalen Export ihrer Geräte bestimmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Hersteller über einen Rechtssitz in einem anderen EU-Land verfügt. Mit dieser Regelung wird künftig auch der Internethandel erfasst.

Weitere Neuerungen
• Die Registrierung wird europaweit vereinheitlicht.
• Es gibt nur ein Formular, das allerdings in allen Ländern eingereicht werden muss, in denen das Produkt in den Verkehr gebracht wird.
• Allgemeine Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte im Einzelhandel. Diese Rücknahmepflicht soll allerdings nur für Kleingeräte gelten, die nicht größer als 25 Zentimeter sind. Darüber hinaus sollen Geschäfte erst ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichtet werden. Kleinere Einzelhandelsgeschäfte und Handwerksgeschäfte sollen nicht von dieser Regelung betroffen werden.

Lesen Sie hierzu auch:
http://www.fbdi.de/presse/pressemitteilungen/artikel/weee20-vom-europaeischen-parlament-verabschiedet-und-veroeffentlicht-ab-mitte-august-in-kraft/
http://www.take-e-way.de/news-presse/news/neuigkeiten-detailansicht/neue-weee-richtlinie-2012/19/eu-muss-bis-februar-2014-in-nationales-recht-umgesetzt-werden-1/
http://www.stiftung-ear.de/
http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/index_en.htm




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