Die in der RoHS genannte Ausnahme von DecaBDE wurde aufgehoben und die Verwendung von DecaBDE ist ab dem 1. Juli 2008 verboten. Der endgültigen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs annuliert die bestehende RoHS-Regelung ''9.a. DecaBDE in polymeric applications'' einschließlich der COM-Entscheidung 2005/717 vom 31. Oktober 2005. Der Gerichtshof begründet seine Annulierung auf dem ersten Einspruch der Antragssteller (Diese sind das Europäische Parlament und Dänemark, unterstützt von Portugal, Finnland, Schweden und Norwegen), die ihren Einspruch damit begründeten, dass die Kommission den Artikel 5(1)b der Anordnung 2002/95/EC verletze, sowie ihre Befugnisse überschreite und/oder ihre Macht missbrauche. Allerdings verkündete der Gerichtshof, dass die Regelung bis zum 30. Juni 2008 umgesetzt werden müsse.
Der Urteilsspruch vom 1. April 2008 ist einsehbar unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62006J0014:EN:HTML