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ElektroG - RoHS - WEEE
- Anhang II der RoHS-Richtlinie geändert
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WEEE - Kennzeichnung

Im Zuge der Umsetzung der WEEE-Richtlinie (EU-Richtlinien 2002/96/EG) kennzeichnen wir Geräte, für die wir Erstinverkehrbringer in den Raum der Europäischen Union sind. Daneben verkaufen wir ausschließlich Geräte, die entsprechend den in Deutschland geltenden Regelungen angemeldet und gekennzeichnet sind. Sollten wir für diese Geräte Inverkehrbringer auf dem deutschen Markt sein, wird diese Ware durch uns ebenfalls gekennzeichnet.

Wir sind für die von uns als Geräte identifizierten Produkte bei der zuständigen gemeinsamen Stelle in Deutschland registriert und werden dieser auch die Mengen melden, die wir in andere EU-Länder liefern.

Dies entbindet Sie leider nicht von der Pflicht, die für die in Ihrem Heimatland geltenden nationalen Umsetzungen der WEEE und RoHS zu beachten und sich damit bei den in Ihrem Heimatland zuständigen Stellen zu registrieren und die entsprechenden Mengenmeldungen abzugeben.

Wir halten diese Vorgehensweise für geboten, um Mehrfach-Erfassungen und daraus resultierende Mehrfach-Kosten transparent zu machen, die sich aus den unterschiedlichen Umsetzungen in den Mitgliedsländern ergeben.




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