Am 31. Dezember 2009 wurde die neue ErP-Richtlinie 2009/125/EG herausgegeben. Sie erweitert den Rahmen der seit August 2006 gültigen Richtlinie 2005/32/EG, die auch als EuP bekannt ist. Die neue ErP-Richtlinie umfasst alle Energie verbrauchenden Artikel der alten Richtlinie EuP und nun auch Produkte zur Energieeinsparung wie Doppelverglasung, Wasserhähne und Duschköpfe u. a. Die Verbindung beider Richtlinien finden Sie im Artikel 24 der ErP-Richtlinie 2009/125/EG.

Der Aspekt Energieeffizienz hat in der neuen ErP-Richtlinie eine große Bedeutung und gilt für den gesamten Lebenszyklus eines Produktes vom Material bis zum Recycling oder zur Verschrottung.