Jede Warensendung verlässt sachgemäß einwandfrei unser Haus. Trotzdem können infolge höherer Gewalt oder durch unsachgemäße Behandlung auf dem Versandweg Transportbeschädigungen entstehen. Bei Transportschäden sichern Sie Entschädigungsansprüche, indem Sie Beauftragte der Verkehrsunternehmen im Sinne ihrer maßgebenden Vorschriften rechtzeitig zur Schadensfeststellung hinzuziehen.
Verpackung beschädigt
• bei Transport durch Post & Paketdienste
Lassen Sie sich sofort den Schaden durch den Auslieferer bestätigen.
Melden Sie uns den Schaden innerhalb von 24 Stunden. Dann werden wir sofort reagieren.
• bei Transport durch die Spedition
Bitte in Gegenwart des anliefernden LKW-Fahrers auspacken und von diesem den Schaden auf dem Frachtbrief oder Packschein bescheinigen lassen.
Melden Sie uns den Schaden innerhalb von 3 Tagen.
Verpackung einwandfrei, Inhalt beschädigt
• bei Transport durch Post & Paketdienste
Sofort das zuständige Postamt / die zuständige Niederlassung verständigen, Besichtigung und eine Tatbestandsaufnahme beantragen.
Melden Sie uns den Schaden innerhalb von 24 Stunden.
• bei Transport durch die Spedition
Verständigen Sie sofort den anliefernden Fuhrunternehmer und beantragen Sie eine Besichtigung.
Lassen Sie sich den Schaden nach der Besichtigung auf dem Frachtbrief bescheinigen.
Melden Sie uns den Schaden innerhalb von 3 Tagen.