WEEE - Informationspflichten gemäß §18 Abs. 1a Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL (Drucksache 88/20) sieht in Artikel 1a eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in § 18 vor. Demnach ist jährlich der Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG durch die Hersteller zu veröffentlichen. Das Gesetz ist am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten.
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