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Hinweise zur CE-Kennzeichnung

Seit dem 1.1.1996 dürfen nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden, die ein CE-Zeichen tragen. Näheres ist im Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkten und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz-ProdSG) geregelt.
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Hersteller und Händler dem Verbraucher nur sichere Produkte zur privaten Nutzung überlassen und die CE-Kennzeichnung nur in den gesetzlich zugelassenen Fällen verwendet wird.

Das ProdSG regelt im einzelnen, wer Hersteller und Händler ist, welche Pflichten Hersteller und Händler haben sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass unter gewissen Umständen das ProdSG auf Sie Anwendung finden kann.

Wir weisen weiter darauf hin, dass auch dann, wenn alle Baugruppen im Gerät ein CE-Zeichen tragen, dies nicht zwingend bedeutet, dass das Gerät in anderer Zusammensetzung selbst CE-konform ist. Der Nachweis ist vielmehr von demjenigen zu führen, der Veränderungen vornimmt.

Gleiches gilt, wenn Sie mehrere CE-gekennzeichnete Baugruppen zu einem Gerät zusammensetzen.

Erklärungen zur CE-Konformität der von uns vertriebenen Produkte werden in unseren Katalogen oder den dem Produkt beiliegenden Unterlagen abgegeben.

An dieser Stelle sei auch noch einmal auf unsere Ausführungen zum Produkthaftungsgesetz hingewiesen, die auch bei der Anwendung der Richtlinien für die CE-Kennzeichnung zu beachten sind.

Auskünfte zur CE-Kennzeichnung erteilt Ihnen die Bundesnetzagentur.

Stand Januar 2013



 

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