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RoHS - Kennzeichnung

 
Für eine leichte und schnelle Identifizierung der RoHS-Konformität kennzeichnen wir für Sie unsere Artikel im Internet, auf der Verpackung und auf dem Lieferschein.


Auf dem Warenetikett:
Auf dem unteren Rand des Warenetiketts finden Sie bei RoHS-konformer Ware in der Regel die Kennzeichnung in Klarschrift "RoHS".

Einige Hersteller erklären ihre Artikel auch rückwirkend als RoHS konform (z. B. mit Datecodeangabe). In diesen Fällen finden Sie die Information zur RoHS-Konformität nur auf dem Lieferschein, da eine Nachkennzeichnung auf dem Warenetikett nicht durchgeführt werden kann.

Auf dem Lieferschein:
Ist ein an Sie gelieferter Artikel RoHS-konform, finden Sie den Hinweis "RoHS" auf dem Lieferschein.

Im Internet:
Ist ein Artikel vollständig RoHS-konform lieferfähig, finden Sie als registrierter Benutzer im Preisblock in der Spalte "RoHS" einen grünen Haken.


Hinweis zur RoHS-Kennzeichnung
Alle Kennzeichnungen und Erklärungen zur RoHS beruhen auf unserem gegenwärtigen Wissensstand und den Aussagen unserer Hersteller. Da wir keinen Einfluss auf die Bedingungen der Nutzung oder Anwendung oben genannter Produkte haben, übernehmen wir weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Garantie oder Gewährleistung oder sonstige Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der in diesem Dokument enthaltenen Informationen.

Bitte beachten Sie zu unserer Kennzeichnung folgenden Sachverhalt:
Die RoHS-Richtlinie ist mit dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (Kurzform: Elektro- und Elektronikgesetz - ElektroG) umgesetzt worden. Mit dem ElektroG sind Grenzwerte in Bezug auf homogene Werkstoffe festgelegt worden, auf die wir uns bei der RoHS-Kennzeichung beziehen:

ElektroG § 5 Absatz 1 :
• Blei (Pb) 0,1 Gewichtsprozent
• Quecksilber (Hg) 0,1 Gewichtsprozent
• Cadmium (Cd) 0,01 Gewichtsprozent
• Sechswertiges Chrom CR (VI) 0,1 Gewichtsprozent
• Polybromiertes Biphenyl PBB 0,1 Gewichtsprozent
• Polybromierter Diphenylether PBDE 0,1 Gewichtsprozent (inkl. DecaBDE)
 

Hinweis zu "bleifrei Prozessfähigkeit"
Die EU RoHS-Richtlinie 2002/95/EG und das daraus resultierende Elektro-Gesetz (ElektroG) veranlasst viele Elektronikunternehmen, die Produktion auf RoHS-konforme Produkte und Lötverfahren umzustellen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Einsatz von Bauteilen, die vom Hersteller auf RoHS-konforme Materialien umgestellt wurden, immer die Entscheidung des verarbeitenden Unternehmens ist. Die Gewährleistung dieser Eigenschaft kann ausschließlich vom Hersteller übernommen werden. Dasselbe gilt für die Lötbarkeit und die Rückwärtskompatibilität der Lötprozesse bei den RoHS-konformen Bauteilen.

Als Ihr Distributor werden wir Sie in der Beschaffung der für Sie relevanten Informationen unterstützen.




 
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