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EuP - Allgemeine Informationen

EuP-Verordnung für externe Netzteile verabschiedet

Die Verordnung zu externen Netzteilen ist am 6. April 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Die Mindestanforderungen werden 12 Monate später am 26. April 2010 verbindlich.

Verordnung_278_2009.pdf

Ziel dieser Verordnung ist die Erhöhung der Energieeffizienz externer Netzteile, um Stromverluste erheblich zu verringern. Aus einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie geht hervor, dass der jährliche Stromverbrauch externer Netzteile durch Umwandlungsverluste und die Leistungsaufnahme bei Nulllast über 17 TWh liegt, was einem Ausstoß von 6,8 Mio. t CO2 entspricht. Ziel ist es, durch gezielte Ökodesign-Maßnahmen diesen Energieverbrauch über die Lebensdauer und den Stromverbrauch in der Nutzungsphase erheblich zu senken.

In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen sowohl an die Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast als auch an ihre Effizienz im Betrieb festgelegt. Diese Verordnung gilt nicht für:
• Spannungswandler
• unterbrechungsfreie Stromversorgungen
• Batterieladegeräte
• Konverter für Halogenlampen
• externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte
• Für externe Netzteile, die als Ersatzteil in Verkehr gebracht werden, gilt eine Sonderregelung der EuP.

Durch ein zweistufiges Inkrafttreten der Ökodesign-Anforderungen wird den Herstellern ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Produkte gegeben werden. Bereits heute erhalten Sie von uns Netzteile, die die Forderungen der ersten und teilweise bereits der zweiten Stufe der EuP einhalten:

EuP_List_June09.pdf


Der erste Teil der Verordnung tritt am 26.04.2010 in Kraft und verlangt, dass
• der Leerlauflaufverbrauch 0,5W (P0max <= 250W) nicht übersteigt
• die durchschnittliche Effektivität im Betrieb nicht weniger als in der Tabelle angegeben sein darf

Leistungsaufnahme
bei Nulllast
  
Durchschnittlicher
Wirkungsgrad
P0 <= 1W
 
0,50W
0,50 * P0
1W < P0 <= 51,0W
 
0,50W
0,09 * In (P0)+0,50
51,0W < P0 <= 250W
 
0,50W
0,85


Der zweite Teil wird ab 26.04.2011 gelten und fordert, dass
• der Leerlauflaufverbrauch 0,3W (P0 <= 51W) und 0,5W (51W < P0 <= 250W) nicht übersteigt
• die durchschnittliche Effektivität im Betrieb nicht weniger als in der Tabelle angegeben sein darf

Leistungs-
aufnahme
bei Nulllast
 
Durchschnittlicher Wirkungsgrad
(Ausgangsspannung < 6V)
Durchschnittlicher Wirkungsgrad
(Ausgangsspannung < 6V)
P0 <= 1W
 
0,30W
0,48 * (P0)+0,14
0,497 * (P0)+0,067
1W < P0 <= 51,0W
 
0,30W
0,063 * ln (P0)+0,622
0,075 * ln (P0)+0,561
51,0W < P0 <= 250W
 
0,50W
0,87
0,86




 
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