Die europäische Verordnung "ADR" regelt den Transport von Gefahrgut über die Straße hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und LQ-Vorschriften (limited quantities).
Aufgrund aktueller Änderungen im ADR ist der Versand von Gefahrgütern aus unserem Liefer-programm nur noch in folgende Länder in begrenzten Mengen (LQ) möglich: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien.
Ein Versand auf Inseln, die nur über See- oder Luftwege erreichbar sind, ist nicht möglich. Das gilt beispielweise für die Azoren, die Balearen, Madeira, Korsika, Spitzbergen und teilweise für dänische Inseln sowie für identische PLZ auf dem Festland.
Hier finden Sie eine aktuelle Aufstellung aller Gefahrgüter aus unserem Lieferprogramm als Download:

Aktualisiert am 23. April 2020
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