Logo
DE | EN Kontakt | Über uns | Ausbildung | AGB | Impressum | Datenschutz | Hilfe | Newsletter Registrieren | Login
 
HalbleiterOptoelektronikBauteileSunonMEAN WELLPowerSuppliesKomponentenProductNewsHerstellerBestellhinweiseKundenportalShop
Registrierung
Newsletter-Registrierung
Lieferschein & Paketverfolgung
Kritik und Verbesserungsvorschläge
Mehr als ein klassischer Distributor
Schukat API - Preise und Verfügbarkeit
Qualitätsmanagementsystem
Datenschutzerklärung
ErP /​ EuP
REACH
ElektroG - RoHS - WEEE
Elektro-Altgeräte
Batteriegesetz 2021 (BattG2)
- BattG2 - Downloadbereich und interessante Links
VerpackungsVO
CE-Kennzeichnung
Produkthaftung
Gefahrgut-Versand
Jetzt wechseln – zum EN 62368-1 konformen Netzteil
Sonderpreise Lagerräumung
Abkündigungsliste Passive und Elektromechanik
Abkündigungsliste Stromversorgung, Lüfter, Werkzeuge, Messtechnik usw
Abkündigungsliste Halbleiter und Optoelektronik
Häufig verwendete technische Abkürzungen im Halbleiter-Bereich
Marking Codes von Halbleiter-Bauelementen

Batteriegesetz 2021 (BattG2)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz 2021 - BattG2)

Die Novellierung des Batteriegesetzes (BattG2) ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und hat damit automatisch das seit 2009 gültige Batteriegesetz (BattG) außer Kraft gesetzt. Es setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und gibt verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien vor. Besonders hervorzuheben ist, dass es die Verwendung von Cadmium und Quecksilber beschränkt.
Die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkus bleibt in der Verantwortung der Hersteller, Importeure und Vertreiber. Die Rücknahme der Altbatterien wird dabei weitgehend über den Handel abgewickelt. Nach dem BattG2 sind seit dem 1. Januar 2021 alle Hersteller und Importeure verpflichtet, sich bei der Stiftung elektro-altgeräte register (Stiftung ear) zu registrieren.
Die Schukat electronic Vertriebs GmbH (Schukat) ist derzeit nach der Definition des BattG2 kein Hersteller oder Importeur von Batterien. Den Pflichten eines Vertreibers im Sinne des Batteriegesetzes kommt die Schukat electronic Vertriebs GmbH gewissenhaft nach. Als Vertreiber sind wir verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe unseres Standorts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Seit dem 01.01.2020 organisiert Schukat die Rücknahme von Gerätebatterien über die CCR REBAT, Dornach (www.rebat.com).
Für den Endnutzer besteht eine gesetzliche Rückgabepflicht von Altbatterien. Als Hinweis, dass diese Zellen am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, ist das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren angebracht. Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf den Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers.
Die in dieser Information enthaltenen Angaben sind mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gebotenen Informationen wird dennoch keine Gewähr übernommen. Insbesondere können keinerlei Rechtsansprüche, die sich aus der Verwendung dieser Information ergeben, begründet werden.




© Schukat electronic 2024